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Rom – Die bis Ende Oktober 2019 fällige Option für die Einsichtnahme in die elektronischen Rechnungen ist mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur erneut aufgeschoben worden, und zwar diesmal bis 20. Dezember 2019. Durch die Option erhalten die Steuerpflichtigen (Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen) die Möglichkeit, auf die vollständigen Daten der ausgestellten und der erhalte...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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