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Die Finanzverwaltung hat vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung zur so genannten Organschafts- oder Gruppenbesteuerung erlassen (Verordnung vom 9. Juni 2004). Gleichzeitig wurde mit einer weiteren Verordnung (vom 10. Juni 2004) die heurige Frist für die Option auf den 29. Oktober verlängert.
Die Verordnung enthält verschiedene Klarstellungen und löst die Fragen zu praktischen Anwendung ein...
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