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Bozen/Rom - Der Bozner Arbeitsrichter Peter Michaeler ist erleichtert. Die rö;mische Regierung hat nämlich in diesem Sommer ein 55 Jahre altes Gesetz so interpretiert, wie er es selbst auch getan hat. Es geht dabei um die Frage, ob Betriebe, die sich verpflichten, die Lö;hne an ihre wegen Krankheit abwesenden Arbeitnehmer selbst weiterzuzahlen, die entsprechenden Versicherungsbeiträge an das INPS ...
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