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Rom – Am 1. Juli 2021 tritt bekanntlich das neue EU-Digitalpaket mit den Neuerungen über die Fernverkäufe und den elektronischen Handel gegenüber Privatpersonen (B2C) innerhalb der EU in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen (vgl. den Beitrag in der SWZ Nr. 24/21 vom 18. Juni, nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp) betreffen in Stichworten:
die Abschaffung der spezifischen Einfuhrschwelle...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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