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Rom – Das Abo für eine Onlinedatenbank mit Zeitungen und Zeitschriften unterliegt dem MwSt-Satz von vier Prozent. Die Klarstellung erfolgt durch einen Erlass der Einnahmenagentur (Nr. 120/E vom 28. September 2017). Hintergrund der Klarstellung ist die gesetzliche Interpretation über den ermäßigten MwSt-Satz für Bücher, Zeitschriften und Tageszeitungen (Tab. A/II Ziffer 18 MwStG). Mit dem Stabilitä...
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