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„Ab der Steuerperiode 2007 erfolgt die Bezahlung des kommunalen Irpef-Zuschlags direkt an die jeweilige Gemeinde, und zwar über eigene Steuerkodes, die den Gemeinden zugeordnet werden.“ So heißt es im Absatz 143 des „Maxiemendamento“ zum italienischen Haushaltsrahmengesetz 2007, das vergangene Woche im Senat genehmigt wurde. „Dieser Absatz war ein Anliegen der Autonomiegruppe im Senat, weil wir di...
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