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Bozen – Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 4. Mai 2009 im Zuge von Maßnahmen zum Bürokratieabbau unter anderem die Beibringung von ärztlichen Zeugnissen im Falle der Anstellung von Minderjährigen abgeschafft. Aber Achtung: Mit einem neuen Beschluss (Nr. 1812 vom 6. Juli) ist präzisiert worden, dass die „Bescheinigung für die Berufseinführung von Minderjährigen“ nur für „nicht risikoreiche ...
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