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Rom – Nach zwölf Jahren zeigt die Einnahmenagentur Einsicht und widerruft mit einem Erlass die bisherige Verwaltungspraxis (Erlass Nr. 34/E vom 25. Juni 2020). Es geht um den Steuerabsetzbetrag für energetische Sanierungen, die von Unternehmen auf eigenen Immobilien durchgeführt wurden.
Bislang war die Einnahmenagentur der Auffassung, dass der Steuerbonus zwar auch den Unternehmen zusteht, nur ab...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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