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Rom – Für bestimmte energetische Maßnahmen auf Gebäuden ist ein Steuerabsetzbetrag von 110 Prozent vorgesehen. Die mit der Neustartverordnung eingeführte Förderung betrifft die Ausgaben, die ab 1. Juli 2020 und bis 31. Dezember 2021 getätigt werden (Art. 119 DL Nr. 34/2020). Es sind im Wesentlichen vier verschiedene grundsätzliche Maßnahmen vorgesehen, die dann als Treiber für zusätzliche Arbeiten...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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