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Bozen – Weihnachten und auch die Jahreswende ist eine Zeit für Geschenke und Zuwendungen. Dies trifft nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Arbeitsleben zu. Bis 29. Mai 2008 sah der Artikel 51 des Einheitstextes über die Einkommensteuern vor, dass „freiwillige Zuwendungen an die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder auch an Kategorien derselben bis zu einem Betrag von 258,23 (ehemals 500.0...
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