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Rom/Bozen – Weihnachten und auch die Jahreswende ist eine Zeit für Geschenke. Dies trifft auch im Arbeitsleben zu, wo nicht selten Betriebe ihren Arbeitnehmern ihre Zufriedenheit oder Dankbarkeit durch freiwillige Zuwendungen zum Ausdruck bringen wollen. Dieser Tatbestand ist auch in die staatliche Gesetzgebung eingeflossen. Bis zum 29. Mai 2008 sah der damalige Artikel 51 des Einheitstextes über ...
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