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Rom – Bis Dienstag, 30. Juni 2015, besteht wieder die Möglichkeit, die steuerlich anerkannten Anschaffungskosten von Beteiligungen und Baugrundstücken durch eine Ersatzsteuer aufzuwerten. Diese zeitlich befristete Aufwertungsmöglichkeit gibt es bereits seit 2001, und sie wurde immer wieder neu aufgelegt; das letzte Mal mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Ges. Nr. 190/2014) für die zum 1. Jänner 2015 i...
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