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Rom – Der Ministerrat hat in der letzten Sitzung vom 28. Oktober 2021 die gesetzesvertretende Verordnung (Dlgs) mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2018/1910 (Quick fixes) genehmigt, die eigentlich bis 31. Dezember 2019 umzusetzen war. Es ist jetzt nur mehr die Veröffentlichung im Staatlichen Amtsblatt erforderlich. Die EU-Kommission hat Italien bereits Ende September angemahnt, die Richtlinie...
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