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Rom – Bei der Anwendung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge), insbesondere im Bauwesen, gibt es in der Praxis immer noch zahlreiche Probleme und entsprechend auch zahlreiche Fehler. Die Einnahmenagentur hat letzthin zwar zwei umfangreiche Rundschreiben erlassen (Nr. 14/E vom 27. März 2015 und Nr. 37/E vom 22. Dezember 2015); trotzdem bleiben bei den Unternehmen noch Unsicherheite...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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