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Rom - Die neue Investitionsbeihilfe „Tremonti-ter“ entspricht im Wesentlichen den früheren Tremonti-Beihilfen aus den Jahren 1994 und 2001: Der Steuerbonus besteht in einem Abzug von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuern (Ires oder Irpef); er wird im Ausmaß von 50 Prozent von den in einem bestimmten Zeitraum getätigten Neuinvestitionen berechnet. Die Berechnungen sind wesentlich vereinfacht...
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