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Rom – Heuer im Frühjahr sind in einer Eilverordnung über die Genossenschaftsbanken auch einige Erleichterungen über die Übertragung von Liegenschaften bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren erlassen worden (Art. 16 DL Nr. 18/2016). Wir haben darüber bereits kurz in der Ausgabe vom 19. Februar 2016 berichtet. Das Umwandlungsgesetz (Ges. Nr. 49/2016) hat einige wenig beachtete Neuerungen e...
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