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Bozen – Leiharbeit ist in Italien erst seit Ende der 1990er-Jahre mit der nach dem damaligen Arbeitsminister Tiziano Treu benannten „legge Treu“ gesetzlich geregelt – im Vergleich zu anderen EU-Staaten spät. Dem vorausgegangen war das Bemühen einer Gesellschaft aus Mailand, die in dem Bereich tätig werden wollte. Nachdem die Eintragung der Gesellschaft mit diesem Gesellschaftszweck abgelehnt wurde...
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