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Rom – Die Einnahmenagentur hat mit dem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben (Nr. 13/E vom 2. Juli 2018) verschiedene Klarstellungen erteilt. Eine der wichtigsten Aussagen (Punkt 1.2 im Rundschreiben) betrifft die elektronische Rechnung für die nichtansässigen Unternehmen und Freiberufler, die hier nur für Zwecke der MwSt registriert sind. Es bestand hier nämlich ein Widerspruch zwischen den mit...
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