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Das Haushaltsgesetz 2007 hat für die Freiberufler die Möglichkeit zur Anschaffung und Abschreibung von Büros bzw. Praxisräumen vorgesehen. Aufgrund der ungenügenden Finanzmittel wird vorerst der Abzug nur für die im Zeitraum 2007-2009 erworbenen Immobilien und beschränkt im Ausmaß von einem Drittel zugelassen. Es bestanden hier noch einige Zweifel über den sachlichen und den zeitlichen Anwendungsb...
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