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Für die Reihengeschäfte, bei denen die beteiligten Unternehmen (in der Regel zumindest drei) sich nur in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten befinden, sind derzeit auf EU-Ebene keine Vereinfachungen vorgesehen. Dies im Unterschied zu den so genannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften, bei denen die drei beteiligten Unternehmen jeweils aus einem anderen Mitgliedstaat sein müssen. Hier kann...
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