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Rom – Mit einer Verordnung vom 30. März 2015 hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die zwei für die Unternehmensbesteuerung bestehenden „Schwarzen Listen“ nach den neuen Vorgaben des Stabilitätsgesetzes 2015 aktualisiert. Es handelt sich im Einzelnen um die „Schwarze Liste“ für die beschränkt abzugsfähigen Aufwendungen (Art. 110 EESt) und um die „Schwarze Liste“ für die verbundenen und a...
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