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Rom – Vergangene Woche hat der Kassationsgerichtshof einen weiteren wichtigen Schritt zur Anpassung der MwSt-Bestimmungen an die Grundsätze des Europäischen Gerichtshofes gesetzt (Kassation Nr. 5072 hinterlegt am 13. März 2015). Es geht um die Fehler, die bei der Erwerbsbesteuerung von innergemeinschaftlichen Erwerben und von Dienstleistungen begangen werden. Es handelt sich um die Weiterentwicklu...
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