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Rom - Als Gegenfinanzierung für den nun zulässigen Vorsteuerabzug für Unterkunft und Verpflegung wurde bekanntlich eine Einschränkung bei den Einkommensteuern eingeführt: Die genannten Ausgaben sind nur mehr im Ausmaß von 75 Prozent abzugsfähig. Die neue Einschränkung gilt ab der Steuerperiode 2009; für Gesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr gilt sie ab der ersten Ste...
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