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Bozen – Seit der Rentenreform von 1995 fördert der italienische Gesetzgeber den Aufbau einer Zusatzrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Tarifvertrag einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttogehaltes in einen entsprechenden Fonds ein. Der Gesamtanteil beläuft sich auf zwei oder 2,1 Prozent, wobei in den meisten Fällen 0,55 Prozent auf den Arbeitgeber und 1,55 Prozent auf den Arbei...
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