Den SWZ-Newsletter abonnieren
Bozen – Seit der Rentenreform von 1995 fördert der italienische Gesetzgeber den Aufbau einer Zusatzrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Tarifvertrag einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttogehaltes in einen entsprechenden Fonds ein. Der Gesamtanteil beläuft sich auf zwei oder 2,1 Prozent, wobei in den meisten Fällen 0,55 Prozent auf den Arbeitgeber und 1,55 Prozent auf den Arbei...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.