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Rom – Es handelt sich um eine sonderbare Angelegenheit, mit welcher die geringe Rechtssicherheit in Italien aufgezeigt und das Vertrauen in den Rechtsstaat arg ramponiert wird. Es geht um den Steuernachlass 2002 im Bereich der MwSt und um die Verjährungsfristen, die bei Vorliegen von Finanzstrafvergehen verdoppelt werden. Die Augustverordnung 2011 (Art. 2 Abs. 5-ter DL Nr. 138/...
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