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Bozen – Auch für die diesjährige Obliegenheit gilt: Die Meldungen können von den Betrieben nur mehr telematisch durchgeführt werden – unabhängig davon, ob sie ausschließlich in Südtirol tätig sind oder auch in anderen Regionen – und zwar über einen elektronischen Dienst des Arbeitsministeriums unter https://www.co.lavoro.gov.it/prospettoinformativo/ Letzter Termin ist heuer der 31. Jänner. Wenn i...
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