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Bozen – Im Stabilitätsgesetz des Staates für 2015 ist vorgesehen, dass Arbeitnehmer versuchsweise für gut drei Jahre die monatliche Auszahlung der neu anreifenden Abfertigung beantragen können. Die Sache hat gleich mehrere Haken: Dieses Geld fehlt später als Rücklage fürs Alter oder besondere Ausgaben – und die Nutzer müssen es progressiv besteuern und verzichten auf die diesbezügliche günstigere ...
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