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Das Finanzgesetz 2005 hat unter anderem die Frist für die Freistellung der Mehrwerte aus Beteiligungen und Baugrundstücken bis zum 30. Juni 2005 verlängert (Art. 1 Abs. 376 Ges. Nr. 311/2004). Die geltende Fassung der Freistellung betrifft dabei unverändert die zum 1. Juli 2003 besessenen Vermögenswerte (Beteiligungen und Baugrundstücke). Die Finanzverwaltung hat nun mit Rundschreiben (Nr. 16/E vo...
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