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Rom – Die neuen mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2017 (DL Nr. 193/2016) eingeführten Meldepflichten stellen für die Unternehmen und Freiberufler einen enormen bürokratischen Aufwand dar. Am nächsten Montag, 18. September 2017, steht die nächste Fälligkeit an: Es handelt sich um die MwSt-Quartalsmeldung für das zweite Kalenderquartal, also für die Monate April – Juni. Die Frist für die...
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