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Rom – In einer Auskunft der letzten Woche behandelt die Einnahmenagentur die Rechnungserteilung für Lieferungen zwischen zwei nichtansässigen Unternehmen, die in Italien für Zwecke der MwSt registriert sind (Auskunft Nr. 575 vom 25. November 2022). Man bestätigt, dass in diesem Fall – Lieferung von in Italien befindlichen Gegenständen – kein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger ode...
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