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Erst nach großen Bemühungen konnte Ende Jänner auf EU-Ebene die Vereinbarung zur Verlängerung jener Richtlinie erreicht werden, welche die Anwendung des verminderten MwSt-Satzes von 10 Prozent für die arbeitsintensiven Instandhaltungen auf Wohngebäuden ermöglicht. Die entsprechende Richtlinie (Nr. 2006/18/EG) ist am 22. Februar 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Nun l...
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