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Rom – Eine der wichtigsten Klarstellungen der Mitte März erlassenen MwSt-Durchführungsvorschrift (Nr. 282/2011 des EU-Rates) zur MwSt-System-Richtlinie (RL 2006/112/EG) betrifft die Definition der festen Niederlassung oder der Betriebsstätte für Zwecke der MwSt. Die Durchführungsvorschrift, die mit 1. Juli 2011 in Kraft tritt, aber als amtliche Interpretation rückwirkend anwendbar ist (vgl. Swz vo...
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