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Bozen – Wie jedes Jahr, so sind auch für das laufende Jahr für die Berechnung der Sozialbeiträge für Arbeitnehmer beim INPS neue Mindestgrenzen festgelegt worden. Das INPS-Versicherungsminimum ist jener Tagesmindestbetrag, auf welchen die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer bezahlt werden müssen. Dieses Minimum wird jedes Jahr an die Inflationsentwicklung angepasst; ...
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