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Rom – Der Steuerpflichtige hat bei Prüfungen und Erhebungen der Finanzverwaltung laut Charta des Steuerzahlers das Recht, binnen 60 Tagen eine Eingabe bzw. einen Schriftsatz vorzulegen, mit welchen er seine Gegendarstellung vorbringt. Wenn das Steueramt aber den Festsetzungsbescheid erlässt, ohne dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der Gegendarstellung zu geben und dies nicht entsprechend begrün...
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