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Rom – Die Einnahmenagentur hält in einer Auskunft (Nr. 582 vom 13. September 2021) fest, dass sich nichtansässige Händler von Kunstgegenständen für Zwecke der MwSt in Italien registrieren oder einen Fiskalvertreter bestellen müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass sie Umsätze gegenüber anderen Unternehmen durchführen. Im Allgemeinen müssten inländische Unternehmen, die von Nichtansässigen erwerb...
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