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Rom – Die Thematik der Fakturierung von Lieferungen und Leistungen seitens nichtansässiger Unternehmen mit direkter Registrierung in Italien ist schon öfters von der Einnahmenagentur behandelt worden. Für die ausländischen Unternehmen ist die Sachlage aber immer noch unverständlich, auch weil die entsprechende Handhabung in anderen Mitgliedstaaten einfach anders ist. Italien hat hier nämlich eine ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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