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Nicht vergessen: Die neue „Rentri“-Pflicht für Unternehmen

RÜCKVERFOLGBARKEIT VON ABFÄLLEN – Schätzungsweise 1.500 Südtiroler Unternehmen sind von den Neuerungen im Zusammenhang mit dem neuen Rentri-Register betroffen. Die Handelskammer veranstaltet am 15. Januar ein kostenloses Webinar.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
20. Dezember 2024
in News
Lesezeit: 2 mins read
Nicht vergessen: Die neue „Rentri“-Pflicht für Unternehmen

Foto: Shutterstock / Maples Images

Bozen/Rom – „Rentri“ ist das neue informatische System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen in Italien. Es gesellt sich zum bereits seit 1994 bestehenden Verzeichnis der Umweltfachbetriebe, wo Unternehmen eingetragen sind, welche Abfälle transportieren, handeln und vermitteln. Das Rentri wird vom Ministerium für Umwelt und energetische Sicherheit verwaltet. Das Ziel ist es, Umweltdaten zu erfassen und zu überwachen.

Eine ganze Reihe von Unternehmen ist verpflichtet, sich in das Rentri-Register eintragen zu lassen. Zudem hat die Einführung von Rentri in Südtirol auch Auswirkungen auf die Pflicht zur Eintragung in das erwähnte Verzeichnis der Umweltfachbetriebe. Die Ausnahmeregelungen, die Wirtschaftsverbandsmitgliedern erlaubten, ihre Abfälle ohne Eintragung im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe zu transportieren, sind ab Februar nicht mehr anwendbar.

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Laut Handelskammer Bozen dürften in Südtirol rund 1.500 Unternehmen von den Neuerungen betroffen sein, wobei eine stufenweise Eintragung ins Rentri-Register vorgesehen ist. Die neue Pflicht findet noch viel zu wenig Beachtung, weiß Luca Filippi, der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen.

Den Zeitplan für die Eintragung hat das Landesamt für Abfallbewirtschaftung in einem sechsseitigen Rundschreiben dargelegt:

  1. a) vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. Februar 2025: für diejenigen, die Abfallbewirtschaftungstätigkeiten durchführen (sogenannte „Betreiber“) und für Erzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen mit mehr als 50 Mitarbeitenden;
  2. b) vom 15. Juni 2025 bis zum 14. August 2025: für Erzeuger von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen mit mehr als zehn Mitarbeitenden;
  3. c) vom 15. Dezember 2025 bis zum 13. Februar 2026: für alle anderen Erzeuger von gefährlichen Abfällen.

Das Rundschreiben, das hier vollinhaltlich eingesehen werden kann, gibt einen Überblick über alle Neuerungen für den organisatorischen Ablauf im Bereich der Abfallwirtschaft und des Abfalltransports.

Um etwas Licht ins bürokratische Dickicht zu bringen, veranstaltet das Wifi der Handelskammer Bozen am 15. Jänner von 9 bis 10.30 Uhr ein kostenloses Webinar. Anmeldungen zu dieser Online-Veranstaltung sind bis 8. Januar unter diesem Link möglich.

Informationen zur neuen Pflicht sind auch auf der Website der Handelskammer abrufbar.

Schlagwörter: 01-25free

Ausgabe 01-25, Seite 14

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