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Rom – Die Revision der Einkommensteuern sieht unter anderem die Halbierung für die Erlös-Koeffizienten vor, die für die Einreihung als nicht operative oder untätige Gesellschaft und für die Berechnung der Mindesteinkünfte zu verwenden sind (Art. 20 der gesetzesvertretenden Verordnung). Diese ursprünglich nicht vorgesehene Neuerung wurde im letzten Augenblick von der Regierung eingefügt. Die Neueru...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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