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Rom – Die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehenen Bestimmungen für die Lizenzgebühren gelten für verbundene und nahestehende Unternehmen nur für den Betrag, der zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wäre (Art. 12 OECD-Musterabkommen). Der übersteigende Betrag ist laut einem Urteil des Steuergerichtshofes von Mailand (erster Grad; Urteile Nr. 4698/7/2025 und Nr. 4699/7/20...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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