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Urteil des Landesgerichtes von Mailand vom 16. Juni 1998: In Bezug auf das Verbot, die ausgeübte Tätigkeit im gesamten italienischen Staatsgebiet in Konkurrenzbetrieben nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses auszuüben, ist bei einer monatlichen Entlohnung von 2.800.000 Lire ein monatliches Entgelt für die Nicht-Konkurrenz-Klausel von 100.000 Lire völlig ungenügend. Urteil des Landesgerichtes von...
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