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Bozen – Eine Entlassung in zeitlich unbegrenzten Arbeitsverhältnissen muss grundsätzlich immer begründet werden, wobei die Begründung vom betroffenen Arbeitnehmer angefochten werden kann. Es sind zwei Arten von Begründungen zu unterscheiden: solche aus objektiven Gründen und die anderen aus subjektiven Gründen. Objektive Gründe: Dazu gehört die Auflassung der Tätigkeit oder auch das Wegfallen eine...
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