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Rom – Die steuerlich als untätig geltenden Gesellschaften können bis 31. Mai 2008 durch Beschluss der Gesellschafter steuerbegünstigt aufgelöst oder in eine einfache Gesellschaft umgewandelt werden. Es handelt sich hier um eine Neuauflage einer bereits im Vorjahr gewährten Erleichterung, mit der nun allerdings die vorgesehenen Ersatzsteuern beträchtlich herabgesetzt worden sind. Die frühere Ersatz...
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