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Rom - Wenn die in den Treibstoffkarten aufgezeichneten Ausgaben mit Bezug auf den Fuhrpark und den entsprechenden Treibstoffverbrauch in evidenter Form nicht glaubwürdig sind, so handelt es sich um eine Vermutung, für die der Fiskus im Zuge einer Steuerfestsetzung keine zusätzlichen Nachweise vorlegen muss. Diese einfache Vermutung berechtigt also zur Aberkennung der entsprechenden Ausgaben; die B...
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