Zu Beginn zwei Feststellungen. Erstens: Politiker müssen sich damit abfinden, dass die steuergeplagten Menschen immer genauer darauf schauen, wie ihr Geld ausgegeben wird. Deshalb wird das, was gestern niemand beanstandet hat, heute als nicht zulässig empfunden. Das kann nerven – die „erworbenen Rechte“ sind ansonsten heilig in Italien –, ist aber nicht zu ändern. Zweitens: Ein Landeshauptmann muss sich auf die zentralen Aufgaben konzentrieren können. Es ist deshalb durchaus vertretbar, in der Verwendung der Gelder von Fonds, die dem Chef der Landesregierung zur Verfügung stehen, aus praktischen Gründen von einer peniblen Trennung aller institutionellen und privaten Zahlungen abzusehen, sofern laufend eine Verrechnung erfolgt.
Dies gesagt, kommt das Aber: Südtiroler Unternehmer sind einigermaßen verblüfft darüber, dass anscheinend regelmäßig erfolgte Zahlungen von insgesamt doch erheblichem Umfang als Trinkgelder eingestuft wurden. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass dabei offensichtlich andere Maßstäbe bei der Handhabung arbeits- und steuerrechtlicher Regeln angelegt worden sind, als Unternehmer sich erlauben könnten. „Wir dürfen“, so wird im Chor festgestellt, „Mitarbeiter nicht zur Leistung von Überstunden anhalten und sie dafür aus einer Sonderkasse in Form eines Trinkgeldes bezahlen, auf das weder Sozialabgaben noch Steuern entrichtet werden.“ Der italienische Gesetzgeber ist da rigoros: Es gibt so gut wie keine Zuwendungen, die frei von Sozialabgaben und Steuern sind. Ein Arbeitgeber, der Zahlungen für Mehrarbeit nicht über die Lohnbuchhaltung verrechnet, sondern mit jeweils 50 Euro vergütet und als Trinkgelder zu verbuchen versucht, kommt in des Teufels Küche. Darüber hinaus war das Trinkgeldspiel in der Laimburg anscheinend äußerst beliebt, denn Unternehmen, die dort Veranstaltungen abhalten durften, mussten die dort im Einsatz stehenden Bediensteten der Versuchsanstalt auch mit Trinkgeldern entschädigen.
Die Affäre zeigt: eine „unbürokratische“ Bezahlung für Mehrleistungen ist äußerst beliebt – ja, oft Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt erbracht werden. Leider ist sie für Christenmenschen nicht ganz koscher.














