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Bozen – Dass heutzutage fast alle Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen, diese beim INAIL gegen Arbeitsunfälle versichern müssen, ist wohl allgemein bekannt. Die Pflicht zu dieser Versicherung besteht auch für mitarbeitende Familienmitglieder, mitarbeitende Gesellschafter und für die handwerklichen Arbeitgeber selbst. Ausgenommen sind nur jene wenigen Bereiche, in welchen keine Unfallgefahr am A...
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