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Neustartverordnung: Nachlass für die IRAP

AUCH BEI ABWEICHENDEM GESCHÄFTSJAHR – Die Verminderung der Wertschöpfungssteuer IRAP in Bezug auf Saldo- und Vorauszahlung gilt auch für Gesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr. Es gibt noch keine vorherrschende Meinung, ob die Verminderung im Abschluss 2019 auszuweisen ist (falls dieser noch nicht aufgestellt wurde).

Walter Großmann von Walter Großmann
5. Juni 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Die Einnahmenagentur ist vergangene Woche mit einem Erlass (Nr. 28/E vom 29. Mai 2020) neuerdings auf die mit der Neustartverordnung verfügte Befreiung von der Saldo-Zahlung für die Wertschöpfungssteuer IRAP für 2019 und von der ersten Vorauszahlung für 2020 eingegangen (Art. 24 der erwähnten Verordnung). Man bestätigt, dass die erwähnten Zahlungen (Saldo- und Vorauszahlung) nicht geschuldet...

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Schlagwörter: 22-20Premium

Ausgabe 22-20, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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