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Rom – Die Einnahmenagentur ist vergangene Woche mit einem Erlass (Nr. 28/E vom 29. Mai 2020) neuerdings auf die mit der Neustartverordnung verfügte Befreiung von der Saldo-Zahlung für die Wertschöpfungssteuer IRAP für 2019 und von der ersten Vorauszahlung für 2020 eingegangen (Art. 24 der erwähnten Verordnung). Man bestätigt, dass die erwähnten Zahlungen (Saldo- und Vorauszahlung) nicht geschuldet...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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