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Rom – In Ausführung des im März des letzten Jahres erlassenen Rahmengesetzes für eine Steuerreform (Ges. Nr. 23/2014) hat die Regierung am 24. Dezember den Entwurf einer gesetzesvertretenden Verordnung vorgelegt, mit welchem im Sinne einer größeren Rechtssicherheit der steuerliche Rechtsmissbrauch neu definiert und die Bestimmungen über die Finanzstrafvergehen neu geordnet werden. Der Entwurf wird...
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