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Rom – Wir haben bereits mehrfach über die mit dem Haushaltsgesetz 2018 eingeführte Neuregelung für die Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen berichtet, die an natürliche Personen außerhalb eines Unternehmens ausgeschüttet werden: Für die Ausschüttungen seit 1. Jänner 2018 gilt eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent (wie bei den nicht wesentlichen Beteiligungen); das sogenannte Teileinkünfteverfa...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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