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Neuregelung für Dividenden: Kehrtwende mit Vorbehalt

ÜBERGANGSREGELUNG DIVIDENDEN – Für die bis 2017 erwirtschafteten Gewinne können Kapitalgesellschaften als Übergangsregelung noch das günstigere Teilein­künfteverfahren anwenden. Dazu ist der Ausschüttungsbeschluss bis 31. Dezember 2022 zu treffen, die Auszahlung kann auch später erfolgen. Es ist auf Missbrauch zu achten.

Walter Großmann von Walter Großmann
16. Dezember 2022
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Wir haben bereits mehrfach über die mit dem Haushaltsgesetz 2018 eingeführte Neuregelung für die Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen berichtet, die an natürliche Personen außerhalb eines Unternehmens ausgeschüttet werden: Für die Ausschüttungen seit 1. Jänner 2018 gilt eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent (wie bei den nicht wesentlichen Beteiligungen); das sogenannte Teileinkünfteverfa...

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Ausgabe 48-22, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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