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Bereits am 15. März 2006 hat das EU-Parlament eine von der allgemeinen Arbeitszeitregelung teilweise abweichende Regelung für das fahrende Personal der sogenannten Autotransporteure (Waren- und Personentransport auf der Straße) beschlossen. Die Regelung trägt die Nummer 561/2006 und sie ist mit dem Datum 11. April 2007 nun in Kraft getreten. Die Regelung betrifft die Unternehmen aller EU-Länder wi...
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