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Rom – Eine der Bedingungen für die Reinvestitionsprämie und die Erzielung des verminderten Ires-Satzes von 20 Prozent ist die Durchführung von wesentlichen Neuinvestitionen, und zwar im Ausmaß des höheren Betrages zwischen 30 Prozent der Reinvestitionsrücklage (bzw. des thesaurierten Gewinns 2024) und 24 Prozent des Bilanzgewinns 2023, und sie müssen auf jeden Fall zumindest 20.000 Euro betragen. ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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